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Fachverband kommunale Vollstreckung

Bund der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten e.V.

Landesverband Schleswig Holstein

Aktuelles

Umbenennung des Bundes der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten, BdVZ

06. November 2024

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.10.2024, wird sich der Bund der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten e.V. , kurz BdVZ-SH umbenennen in

Fachverband öffentlich-rechliche Vollstreckung Nord e.V, kurz FOERV.

Mit der Umbenennung wird den geänderten Anforderungen im Hinblick auf Verfahrensbeteilligten Rechnung getragen. Es ist nunmehr auch Mitarbeitern außerhalb von Kommunen die Möglichkeit gegeben, Mitglied im Fachverband zu werden. Das gilt im Besonderen für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch wird mit der Namensänderung der Wirkungskreis der Mitglieder in Bezug auf die Aufnahme auf die Stadt Hamburg ausgeweitet. Vollstreckung macht nicht Halt an der Grenze des Bundeslandes. Ziel ist die bessere Vernetzung und Zusammenarbeit aller Betelligten aus dem Bereich Vollstreckung.

Protokoll der MV vom 16.10.24 im Mitgliederbereich online

23. Oktober 2024

Das Protokoll der MV vom 16.10.24 ist für registrierte Mitglieder im Mitgliederbereich online.

Bericht zur Mitgliederversammlung am 16.10.24

17. Oktober 2024

Mitgliederversammlung vom 16.10.24 mit einem starken Bekenntnis.

Auf der Mitgliederversammlung vom 16.10.24 in Norderstedt, wurde seitens der Anwesenden ein starkes Bekenntnis zum Landesverband und deren Fortbestehen ausgesprochen. Die Neuausrichtung zeigt sich nicht nur in einem neuen Vorstand, auch wurde die Satzung geändert und den Anforderungen angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist der Beschluss der Mitgliederversammlung dem Verband einen neuen Namen zu geben. Fachverband öffentlich-rechtliche Vollstreckung Nord e.V, kurz FOERV, wird der neue Name nach Eintragung. Die Namensgebung verdeutlicht die Öffnung des Verbandes hin zu Tätigkeiten, auch des Innendienstes im Bereich der Vollstreckung. Hier gilt es ein breites Netzwerk aufzubauen und einheitliche, breit ausgelegte Informationen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Vollstreckung umzusetzen. 

Der Vorstand dankt für das Vertrauen.

Der Vorstand

Aktuelle Informationen...

16. September 2024

Aktuelle Informationen...  

Mitgliederversammlung

Einladungen sind verschickt! 

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 16.10.24 in Norderstedt statt. Meldet euch an! 

 

Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Einstufung eines Vollstreckungsbeamten/Zurückweisung der Revision

Mit Urteil vom 01.03.24 entschied das LAG Niedersachsen zu Gunsten der Klägerin und bejahte den Anspruch auf Eingruppierung nach E 9a. Das Urteil ging im Rahmen der Revision an das BAG und wurde dort nicht zur Revision zugelassen. Entscheidungsgründe liegen mittlerweile vor und werden auf der MV am 16.10.24 besprochen.

Das Urteil LAG Niedersachsen EG 9a zur Eingruppierung

 

 

Zugang zum Mitgliederbereich

16. September 2024

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